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Angaben zur Online-Streitbeilegung:

Angaben zur Online-Streitbeilegung:
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerden auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.

 

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Datenschutz:

Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Urheberrecht:
Alle Inhalte dieser Website, einschließlich Texte, Grafiken, Logos, Schaltflächensymbole, Bilder, Audio-Clips, digitalen Downloads, Datenkompilationen und Software, sind Eigentum des Unternehmens oder seiner Inhaltslieferanten und durch internationale Urheberrechtsgesetze geschützt. Die Vervielfältigung oder Verwendung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung seitens des Unternehmens ist untersagt.Vielen Dank, dass Sie unsere Website besuchen. Bei weiteren Fragen oder Anliegen können Sie sich gerne an uns wenden.

 

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DSGVO

 

Diese Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt den Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf Privatsphäre natürlicher Personen in Österreich. Sie dient der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und berücksichtigt die nationalen Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie anderer einschlägiger Rechtsvorschriften.

 

Artikel 1 – Geltungsbereich

(1) Diese DSGVO gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche oder juristische Personen, die in Österreich ansässig sind oder ihre Tätigkeit auf österreichischem Gebiet ausüben, unabhängig von ihrem Sitz oder ihrer Staatsangehörigkeit.(2) Die Bestimmungen dieser DSGVO finden Anwendung auf die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie auf die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

 

Artikel 2 – Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieser DSGVO gelten die in Artikel 4 der EU-DSGVO festgelegten Begriffsbestimmungen.(2) Zusätzlich zu den in Artikel 4 der EU-DSGVO genannten Begriffsbestimmungen gelten die im österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) festgelegten Begriffsbestimmungen.

 

Artikel 3 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn mindestens eine der in Artikel 6 der EU-DSGVO genannten Rechtsgrundlagen vorliegt.(2) Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Grundsätze des Datenschutzes gemäß Artikel 5 der EU-DSGVO einzuhalten, insbesondere die Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit.

 

Artikel 4 – Rechte der betroffenen Personen

(1) Natürliche Personen haben das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 15 der EU-DSGVO.(2) Die betroffenen Personen haben das Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten gemäß Artikel 16 der EU-DSGVO und auf Löschung ihrer Daten („Recht auf Vergessenwerden“) gemäß Artikel 17 der EU-DSGVO, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.(3) Weitere Rechte der betroffenen Personen, einschließlich des Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch, werden gemäß den Artikeln 18 bis 22 der EU-DSGVO gewährleistet.

 

Artikel 5 – Sicherheit der Verarbeitung

(1) Der Verantwortliche hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten sicherzustellen, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Schaden.(2) Der Verantwortliche hat ein Verfahren zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten einzurichten und die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 33 der EU-DSGVO unverzüglich zu benachrichtigen.

 

Artikel 6 – Auftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten sicherzustellen, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Schaden.(2) Der Verantwortliche hat ein Verfahren zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten einzurichten und die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 33 der EU-DSGVO unverzüglich zu benachrichtigen.

 

Artikel 7 – Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer

(1) Die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen gemäß Artikel 44 bis 49 der EU-DSGVO erfüllt sind.(2) Der Verantwortliche hat geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bei der Übermittlung an Drittländer sicherzustellen.

 

Artikel 8 – Datenschutzbeauftragter

(1) Der Verantwortliche hat gegebenenfalls einen Datenschutzbeauftragten zu benennen gemäß Artikel 37 der EU-DSGVO und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).(2) Der Datenschutzbeauftragte ist unabhängig und unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten.

 

Article 9 – Sanktionen

(1) Verstöße gegen diese DSGVO können mit Geldbußen und anderen geeigneten Sanktionen gemäß Artikel 83 der EU-DSGVO und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) geahndet werden.
(2) Die zuständige Aufsichtsbehörde ist für die Durchsetzung dieser DSGVO und die Verhängung von Sanktionen zuständig.

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11. 2023

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